Wer anderen eine Grube gräbt, braucht eine Baugenehmigung

Misanthropie 24. Jan. 2021

Guten Morgen, meine Freunde der ungepflegten Bürokratie! Heute mal wieder ein wichtiges Reichenthema: Anderen eine Grube graben. Im Grunde ist das ja fast schon der Job eines Multimillardärs - was soll er denn sonst den ganzen Tag machen...

Gut, eine Alternative wäre das sog. Glasgolfen, leider gefällt das der Versicherung aber nach ein paar Partien nicht mehr so gut. Für den mittelständischen Leser: Glasgolfen ist im Grunde normales Golfen mit größeren viereckigen Löchern, die witzig klirren, wenn man trifft. Man sucht sich einen beliebigen Platz in der Stadt und schlägt drauf los.

Aber zurück zum Gruben graben: Da ich mich momentan auf Geschäftsreise in Düsseldorf befinde, werde ich das Nordrhein-Westfälische Recht als Grundlage für diesen Artikel nutzen.

Zuerst: Die Grube darf ausdrücklich nur auf dem eigenen Grundstück errichtet werden! Auch wenn ein Grundstück leer zu stehen scheint und niemanden gehört, ist dies nicht erlaubt - das Grundstück fällt in den Eigentum der Stadt, bis es gekauft ist. Da kommt einem Anarcho-Kommunismus schon fast wieder wie eine gute Idee vor, bis man bedenkt, dass man ja nicht umsonst in seiner Moncler Jacke in seinem beheizten Wintergarten sitzt und VMC-Artikel liest. Damit wäre das schonmal geklärt. Hier gibt es aber auch allerlei Vorschriften, die sich irgendein gelangweilter Rechtstourette-Patient ausgedacht hat. So nehmen wir einfach mal an, dass es sich bei der Grube um eine mit Überdachung handelt, somit wird die Grube nicht mehr als Grube, sondern als Hütte angesehn, was für eine sicherere Rechtslage sorgt. (Theoretisch ist auch ein Pool möglich, dieser muss unter Umständen aber angemeldet werden.)

Hier ist aber noch zu beachten, dass eine genehmigungsfreie Errichtung nur erfolgen kann, wenn die Hütte bzw. die Grube weniger Rauminhalt als 30m³ besitzt - eigentlich lächerlich, wenn man bedenkt, dass der VMC einen 1600m² großen Pool in Spanien errichten lassen hat; für den einen Urlaub mit dem Pelzschießen, Sie kennen die Geschichte... Zurück zur Hütte: Um das zu schaffen und die Grube möglichst tief zu halten, ist folgender Aufbau ratsam:

Quelle: Eigenkreation des VMCs; Lizenz: Keine

Hierbei kann zusätzlich noch Erde über das fragile Dach geschüttet werden, um die Grube zu tarnen. Diese Art der Grubenerrichtung hat auch noch den Vorteil, dass das Opfer die Grube nicht sehen kann und somit der Gefahr eines Falls nicht ausweichen kann.

Zwar haben wir jetzt eine rechtssichere Hütte, aber was ist, wenn die Hütte nun wirklich zur Grube werden soll? Damit kommen wir zum nächsten Probem:

Sollte eine städtische Wasser-/Stromleitung unter der Hütte liegen, muss ein Mindestabstand zu dieser Leitung gewährt werden. Dies kann sich je nach Stadt ändern. Auch wichtig zu wissen ist, dass man für alle Schäden an diesem städtischen Eigentum haften muss. Hierbei gilt aber umgekehrt, dass die Stadt nicht für Schäden an der Hütte durch z.B. einen Rohrbruch haftet. Dies muss von der eigenen Versicherung übernommen werden.

Damit wäre die Errichtung geklärt, kommen wir zur Rechtlage zum "Unfall":

Grundsätzlich übernimmt der Besitzer eines Grundstückes die volle Verantwortung für alles darauf geschehenden Vorgänge. Hier gibt es jedoch auch ausnahmen: sollte der Grundstückbesitzer entweder (a) nicht wissen, dass sich die Person auf dem Grundstück befindet und (b) nicht beabsichtigen, eine Person mit z.B. einer Falle zu verletzen haftet der "Eindringling" selber und kann zusätzlich auf Schadensersatz verklagt werden - die Hütte hätte man ja sehen können! So hätte man dann die Möglichkeit, das Geld für die Errichtung der Hütte zurückzugewinnen.

Damit wäre alles geklärt, nicht? Falsch, fast alles. Eine wichtige Sache noch: das ganze funktioniert legal nur auf einem Grundstück. Nach einem solchen Unfall muss die Unfallstelle sofort ausgebessert werden um spätere Unfälle zu verhindern - in etwa so, wie Apple Fenster vergittern musste, damit sich die Arbeiter nicht weiter umbringen. Oh, da läuft schon wieder Blut aus meinem MacBook, ich wische es mal schnell mit meinem Louis Vuitton Taschentuch weg...

Und damit wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Graben! Lassen Sie sich nicht vom Richter aus der Ruhe bringen - wir vom VMC wissen, was wir tun. Wirklich.

Beim nächsten Mal kommen wir dazu, die Grube zuzubetonieren und zu verhindern, dass jemand nach ihr sucht! Arrivederci amici!

Ein Artikel von Kornelius Konsum.

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Kornelius Konsum

Als Investor und Gottestaatserrichter ist Kornelius Konsum ein angesehenes Mitglied des VMC. Am 21.01.2021 beigetreten, bereichert er den Club um zahlreiche Schriftergüsse und Goldbarren. Deus vult.

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